Gemäß den Bestimmungen der Mannheimer Akte hat die ZKR die Aufgabe, alle Initiativen zu ergreifen, die geeignet sind, die freie Schifffahrt auf dem Rhein zu gewährleisten und die Rheinschifffahrt zu fördern.
Seit ihrem 200-jährigen Bestehen hat die ZKR diese Ziele in verschiedener Hinsicht konkretisiert:
Diese Regelwerke zielen auf die Gewährleistung:
Die Regelwerke wurden ursprünglich speziell für den Rhein geschaffen, sind jedoch in vielen Fällen übernommen und auf die gesamte europäische Schifffahrt ausgedehnt worden. Auf diese Weise spielt die ZKR bei der Entwicklung der Vorschriften für die europäische Binnenschifffahrt seit jeher eine führende Rolle.
Die Vorschriften der ZKR sind von dem Willen geprägt, individuelle unternehmerische Freiheit und kollektive Ordnung miteinander in Einklang zu bringen, nach dem Prinzip, dass ein effizienter Markt Ordnung und öffentliche Kontrolle voraussetzt.
Die Vorschriften sind in erster Linie auf Sicherheit und Umweltschutz ausgerichtet.
Die einzelnen Verordnungen der ZKR werden unter Abschnitt Regelwerke vorgestellt.
Für die Unterhaltung und Verbesserung der Infrastruktur (Wasserstraße und Hafenanlagen) sind die Staaten zuständig. Dementsprechend übernehmen sie auch die Organisation der notwendigen Arbeiten. Gegebenenfalls können sie diese Zuständigkeit auf föderale/dezentralisierte Strukturen, autonome öffentliche Einrichtungen oder auch privatrechtliche Akteure übertragen. Die Zentralkommission übernimmt dabei im Wesentlichen die Begleitung und internationale Koordinierung der Maßnahmen. Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B. der Bau neuer Brücken, werden ihr zur Begutachtung vorgelegt.
Darüber hinaus werden in der ZKR allgemeine Strategien zur Verbesserung der Infrastrukturen und alle damit verbundenen Fragen erörtert, um gemeinsame Leitlinien festzulegen.
Jenseits der Infrastrukturen im traditionellen Sinne prüft die ZKR auch alle verfügbaren Einrichtungen, die einer reibungslosen Schifffahrt förderlich sind (RIS, Liegestellen, Anpassung der Lade- und Löschinfrastrukturen, Schnittstelle Schiff/Land usw.).
Sie engagiert sich zudem für eine umweltfreundliche Verwaltung der Infrastrukturen und setzt sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Rheinschifffahrt sowie Fragen der Sicherheit und Verfügbarkeit der Wasserstraße auseinander.
Auch wenn die ZKR in diesem Bereich keine Entscheidungsbefugnis hat, gibt sie doch wichtige Impulse.
Dieser Aspekt wird unter Abschnitt Infrastruktur und Umwelt behandelt.
Seit Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts legt sie den Begriff der „allgemeinen Sicherheit“ so aus, dass dieser den Umweltschutz und die Verhütung von Verschmutzung einschließt (Beschluss 1996-I-14 und Beschluss 1996-I-15 ).
Dies kommt auf verschiedene Weise zum Ausdruck:
Die Binnenschifffahrt braucht einen geeigneten Rechtsrahmen. Die ZKR hat es sich zur Aufgabe gemacht, zur Entwicklung dieses Rahmens aktiv beizutragen.
In diesem Zusammenhang hat sie eine ganze Reihe von Verordnungen entwickelt und sorgt für die Begleitung ihrer Anwendung, indem sie regelmäßig Zusammenkünfte der Wasserschutzpolizeibehörden der Mitgliedstaaten organisiert. Etwaige Streitigkeiten, die aus den Verordnungen der ZKR erwachsen, können bei der Berufungskammer der Zentralkommission vorgebracht werden.
Die ZKR hat einen Ausschuss speziell für Binnenschifffahrtsfragen eingesetzt (Ausschuss DF), dessen Aufgaben in der Auslegung des Rheinschifffahrtsrechts sowie in der Sammlung und im Vergleich des Binnenschifffahrtsrechts der Mitgliedstaaten bestehen.
Die ZKR hat folgende die Binnenschifffahrt betreffende internationale Übereinkommen auf den Weg gebracht:
Die ZKR arbeitet auch intensiv mit der UN/ECE zusammen und wirkt bei der Erarbeitung der im Rahmen dieser Organisation verabschiedeten Abkommen mit.
Der Sozialschutz wird in der Mannheimer Akte nicht erwähnt. Dementsprechend hat die ZKR auch keine speziellen sozialrechtlichen Instrumente entwickelt. Gleichwohl achtet sie seit jeher auf die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer, die im Bereich der Sicherheit insbesondere in Bezug auf die Schifffahrtsfreiheit und den einheitlichen Rechtsrahmen der Rheinschifffahrt eine wichtige Rolle spielen, da ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten für die Prosperität der Rheinschifffahrt von wesentlicher Bedeutung ist. Die Bestimmung des auf das Rheinschifffahrtspersonal anwendbaren Arbeits- und Sozialversicherungsrechts muss in einem verlässlichen Rahmen erfolgen und an die Anforderungen der Schifffahrt angepasst sein.
Eine Reihe der in den Verordnungen der ZKR enthaltenen Sicherheitsvorschriften haben eine soziale Dimension (Ruhezeiten, Zusammensetzung der Besatzung, Zugangsbedingungen zu den Befähigungen).
Darüber hinaus hat die ZKR den Abschluss spezieller Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten initiiert:
Das Sekretariat der ZKR nimmt auch die Sekretariatsarbeit der Zentralen Verwaltungsstelle für die Sicherheit der Rheinschiffer und des Dreigliedrigen Ausschusses für die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer wahr.
Um die Prosperität der Rheinschifffahrt zu gewährleisten, achtet die ZKR seit jeher auf die wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen diese Aktivität stattfindet. In diesem Zusammenhang stellt sie ein wichtiges Forum zur Erörterung der wirtschaftlichen Probleme des Sektors dar.
In der Vergangenheit wurden hier Themen wie der Wettbewerb mit der Schiene, die Schaffung von Pools, die Zugangsbedingungen zum Markt, die vorübergehende Stilllegung von Laderaum und die Abwrackung von Altschiffen behandelt. Die ZKR hat sich an den Strukturbereinigungsmaßnahmen der Europäischen Union beteiligt.
Seit vielen Jahren erhebt und veröffentlicht die ZKR statistische Daten zur Rheinschifffahrt (Flottenzusammensetzung, Güterbeförderung, Hafentätigkeit).
Diese Tätigkeit wurde in der letzten Zeit im Rahmen eines in Partnerschaft mit der Europäischen Union durchgeführten Marktbeobachtungsprojekts ausgebaut.
Die in diesem Projekt erhobenen, analysierten und veröffentlichten Informationen beziehen sich auf die wirtschaftliche Lage der gesamten europäischen Binnenschifffahrt (siehe Marktbeobachtung).
Auf der Grundlage dieser Daten führt die ZKR auch vorausschauende Analysen, Runde Tische und Wirtschaftskongresse durch.
Gemäß Artikel 45 der Mannheimer Akte kann die ZKR um die Erörterung aller die Prosperität der Rheinschifffahrt betreffenden Fragen ersucht werden.
Sie stellt somit ein Forum dar, in dem zu den verschiedensten Themen, die für die Binnenschifffahrt von Belang sind (Innovation und Kommunikation in der Binnenschifffahrt, Aus- und Fortbildung des Personals, Attraktivität des Sektors, Rheinhäfen usw.), Überlegungen angestellt, Diskussionen geführt und Vorschläge entwickelt werden können.
Die ZKR veröffentlicht über ihre Tätigkeit regelmäßig Berichte.