Die ZKR hat die Aufgabe, die Prosperität der Rheinschifffahrt zu fördern. Aus diesem Grund ist sie seit jeher darauf bedacht, die wirtschaftliche Entwicklung der Rheinschifffahrt positiv mitzugestalten. Ihre Rolle hat sich dabei im Laufe der Geschichte mehrmals geändert. Im 19. Jahrhundert setzte sich die ZKR zum Beispiel für die Senkung und schließlich die Abschaffung der auf die Rheinschifffahrt erhobenen Abgaben und Steuern ein. Letzteres wurde durch die Mannheimer Akte vom 17. Oktober 1868 (Artikel 3) vertraglich festgelegt. Ende des 19. Jahrhunderts und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wirkte die ZKR zudem auf eine Anpassung der Güterzölle hin.
In den 1950er und 1960er Jahren organisierte die ZKR Wirtschaftskonferenzen, um für die Probleme, denen sich der Sektor damals gegenübersah, Lösungen zu finden. Ferner spielte sie in der Zeit, als auf nationaler Ebene eine zunehmende Tendenz zur Preiskontrolle festzustellen war, bei der Erhaltung der Vertragsfreiheit bezüglich der Frachtraten in der Rheinschifffahrt eine wichtige Rolle. Ende der 1960er Jahre stellte die ZKR gemeinsam mit der Europäischen Kommission Überlegungen zur vorübergehenden Stilllegung der Schiffsflotte an und erarbeitete mit dieser einen entsprechenden Maßnahmenentwurf, der jedoch nicht umgesetzt wurde.
Die Tätigkeitsberichte der ZKR aus den Jahren vor 2000 enthielten quantitative Angaben zur Anzahl der Schiffe der Rheinflotte (zur historischen Veranschaulichung siehe statistische Daten aus dem Tätigkeitsbericht der ZKR von 1836).
In der jüngeren Zeit engagiert sich die ZKR zusammen mit der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Gemeinschaftspolitik zur Struktursanierung.
Angesichts des gegenwärtig vorherrschenden Marktliberalismus hat die wirtschaftliche Rolle der ZKR eher indirekte Züge angenommen und besteht nunmehr im Wesentlichen in der Erstellung wirtschaftlicher Studien und der Veranstaltung von Wirtschaftskongressen und Runden Tischen zu Themen von wirtschaftlicher Bedeutung (Umstellung der Flotte auf Doppelhüllenschiffe; Auswirkungen des Klimawandels usw.). Die ZKR ist zu diesem Zweck mit einem Wirtschaftsausschuss ausgestattet.
Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, die Entwicklungen auf dem Verkehrsmarkt und speziell dem Binnenschifffahrtsmarkt im Hinblick auf die zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs zu leistenden Beiträge zu verfolgen. Diese Aufgabe umfasst neben der wirtschaftlichen Bestandsaufnahme und Analyse des Marktes die Leistung von Beiträgen bezüglich der Politik zur Förderung der Binnenschifffahrt und die Bewertung allgemeiner politischer Maßnahmen, die sich auf diesen Verkehrsträger oder sogar den entsprechenden Markt auswirken könnten. Die Marktbeobachtung stellt dafür ein unverzichtbares Instrument dar.
Bei der Erstellung von Rhein- und Binnenschifffahrtsstatistiken wird der Ausschuss von einer Statistikergruppe (ECO/G) unterstützt, in der die Statistikexperten der Mitgliedstaaten mitarbeiten. Der statistische Ansatz wurde unter Berücksichtigung der verfügbaren Quellen weiterentwickelt. Aufgrund der Entstehung eines europäischen Binnenschifffahrtsmarktes ist die Erstellung reiner Rheinschifffahrtsstatistiken schwieriger geworden und hat gleichzeitig an Bedeutung verloren (siehe Rheinschifffahrtsstatistiken 1998-2002).
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung unterhält der Ausschuss enge Beziehungen zum Binnenschifffahrtsgewerbe. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die meisten Delegationen der ZKR Kommissare aus den Reihen des Gewerbes ernannt haben. Um den Austausch mit allen Wirtschaftsakteuren zu erleichtern, veranstaltet der Ausschuss regelmäßig Foren, Rundtischgespräche und thematische Sitzungen. Die Dokumente zu diesen Veranstaltungen sind auf der Website erhältlich.
Vorsitz: Frau Muriel BOULDOUYRÉ, Kommissarin Frankreichs
Sekretariat: Frau ROUX