Gemäß dem Auftrag der Mannheimer Ministererklärung vom 17. Oktober 2018 hat die ZKR eine Roadmap entwickelt, die eine weitgehende Beseitigung der Treibhausgasemissionen und der Luftschadstoffe in der Binnenschifffahrt bis 2050 zum Ziel hat – eine langfristige Vision, die auch von der Europäischen Union (EU) geteilt wird. Diese Energiewende ist als existenzielle Herausforderung für die Rhein- und europäische Binnenschifffahrt zu sehen. Ausgehend vom aktuellen Wissensstand sind in den letzten Jahren zwar vermehrt Innovationen zur Verringerung der Emissionen bestehender und neuer Schiffe entstanden, sie sind aber zunächst auf Pilotprojekte beschränkt, die gleichwohl von maßgeblicher Bedeutung sind, um Kenntnisse über neue Technologien zu gewinnen und wirtschaftliche, finanzielle, technische und verordnungsrechtliche Hindernisse für den Einsatz relevanter Technologien zu beseitigen.
Trotz der vorhandenen Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der Entwicklung, Kosten, Marktreife und Verfügbarkeit von Technologien, die zum Übergang zu einer emissionsfreien Binnenschifffahrt beitragen, muss unverzüglich mit der Entwicklung eines mittel- und langfristig tragfähigen Konzepts begonnen werden, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. Angesichts dessen sind die Festlegung und Bewertung von Maßnahmen, mit denen sich ein beschleunigter Übergang zur Emissionsfreiheit erreichen lässt (z. B. verordnungsrechtliche Maßnahmen, Überwachung der Emissionen, finanzielle Unterstützung der Energiewende usw.), sowie die Entwicklung technologischer Übergangsszenarien der Flotte maßgebliche Aspekte, die in die Ausgestaltung einer realitätsnahen und tragfähigen Roadmap einfließen müssen. Die vorliegende Roadmap stellt in dieser Hinsicht das wichtigste Instrument der ZKR zur Abmilderung des Klimawandels, zur Förderung der Energiewende und zur Unterstützung der europäischen Binnenschifffahrtspolitik dar. Als solches stützt sie sich insbesondere auf die Endergebnisse der Studie der ZKR über die Energiewende zur emissionsfreien Binnenschifffahrt und ist eng mit den einschlägigen Interessengruppen abgestimmt.
Zur Gewährleistung eines gemeinsamen Verständnisses unter allen an der Energiewende in der Binnenschifffahrt beteiligten Akteuren war es wichtig, sich auf den Umfang dieser Roadmap und auf wesentliche Begriffsbestimmungen zu einigen. So wurde insbesondere beschlossen,
Die Roadmap zielt insbesondere auf die Festlegung zweier Übergangsszenarien für die Flotte (neue und bestehende Schiffe) ab, ein konservativeres Übergangsszenario, das auf bereits ausgereiften, kurzfristig und kosteneffizient umzusetzenden Technologien beruht, aber mit Unsicherheiten hinsichtlich der Verfügbarkeit bestimmter Brennstoffe behaftet ist, und ein innovativeres Übergangsszenario, das auf Technologien setzt, die sich noch in ihrem Anfangsstadium befinden, aber langfristig ein vielversprechenderes Emissionsminderungspotenzial bieten. Dabei wird auch die Bedeutung der verschiedenen technologischen Lösungen bei der Bewältigung der Herausforderung der Energiewende untersucht und deren Eignung in Bezug auf die verschiedenen Flottenfamilien in Europa und die Fahrprofile der Schiffe bewertet. Beide Übergangsszenarien sind ambitioniert genug, um die Ziele der Mannheimer Erklärung zu erreichen. Eine wichtige Schlussfolgerung lautet, dass es keine technologische Patentlösung gibt, die für alle Schiffstypen und Fahrprofile geeignet wäre. Daher erscheint ein technologieneutraler Ansatz für die Energiewende sinnvoll. Es werden auch Überlegungen zu den finanziellen Herausforderungen der Energiewende und zu möglichen „No-regret“-Investitionen angestellt. Die Finanzierungslücke, die zur Erreichung der Emissionsminderungsziele der Mannheimer Erklärung geschlossen werden muss, variiert je nach Szenario erheblich, dürfte aber bei beiden Übergangsszenarien mehrere Milliarden Euro betragen.
Um die Herausforderung der Energiewende zur emissionsfreien Binnenschifffahrt zu bewältigen, sind wirtschaftliche, technische, soziale und verordnungsrechtliche Aspekte zu beachten. Wie darauf durch politische Maßnahmen reagiert werden kann, war eine Leitfrage bei der Ausarbeitung des in der Roadmap vorgeschlagenen Umsetzungsplans, der auf die Anregung, Planung und Umsetzung der von der ZKR direkt oder anderweitig zu beschließenden Maßnahmen sowie auf die Überwachung der Zwischen- und Endziele der Mannheimer Erklärung abzielt. Die ZKR wird sich verpflichten, bis 2025 über die Fortschritte bei der Umsetzung sowie über die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Roadmap zu berichten und die Roadmap und den entsprechenden Aktionsplan bis 2030 wenn nötig zu überarbeiten.
Die ZKR hofft, dass die vorliegende Roadmap letztendlich zur Entwicklung einer gemeinsamen Vision der Energiewende und der damit verbundenen Herausforderungen für die Binnenschifffahrt beitragen wird. Die Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren der Energiewende und insbesondere der EU sollte weiter intensiviert werden, um den vorgeschlagenen Aktionsplan gemeinsam umzusetzen und auf die Binnenschifffahrt zugeschnittene Maßnahmen zu gewährleisten.