Nach Ansicht der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) sind die RIS geeignet, die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt zu erhöhen. Schon mit dem Beschluss 1998-I-24 hatte die ZKR ihre technischen Ausschüsse beauftragt, die Entwicklung der RIS zu unterstützen. Dazu hat sie mit dem Beschluss 2001-II-19 einen umfassenden Bericht angenommen, in dem die neuen Technologien vorgestellt und entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen wurden. Gleichzeitig wurden die Aufgaben der bestehenden Arbeitsgruppe Inland ECDIS erweitert und damit die Arbeitsgruppe RIS eingerichtet, welche dem Polizeiausschuss unterstellt ist.
Im Anschluss daran verabschiedete die ZKR
Aufbauend auf die Verabschiedung der Standards führte die ZKR die Verpflichtung zum elektronischen Melden bestimmter Schiffe, die Container transportieren, ein. Außerdem hat die ZKR die verordnungsrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausrüstungs- und Verwendungsverpflichtung für Inland AIS Geräte in der Rheinschifffahrt erarbeitet. Die ZKR hat außerdem entschieden, dass Fahrzeuge (ausgenommen Fähren), die mit einem Inland AIS Gerät ausgerüstet sein müssen, zusätzlich mit einem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus oder einem vergleichbaren Kartenanzeigegerät ausgerüstet sein müssen . Alle aktuellen Arbeiten der ZKR zu den RIS ergeben sich aus ihrem Arbeitsprogramm.
Die Richtlinien, die Standards wie auch das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk sind als solche nicht rechtsverbindlich. Deshalb hat die ZKR in ihre Verordnungen Vorschriften über RIS-Dienste und Ausrüstungen aufgenommen, mit denen verbindlich Dienste eingeführt, Ausrüstungen geregelt und die Schifffahrtstreibenden zur Einhaltung der Standards verpflichtet werden.
Das Plenum der ZKR entscheidet auf Basis von Vorschlägen ihrer Ausschüsse und Arbeitsgruppen über Änderungen ihrer Rechtsverordnungen. Im Gegensatz dazu hat es im Hinblick auf die RIS in einem großen Umfang Entscheidungskompetenzen zur Änderung der einschlägigen Richtlinien und Standards oder bestimmter Teile davon auf ihre Gremien und die Expertengruppen übertragen. Damit möchte die ZKR erreichten, dass die Standards möglichst rasch und mit einem möglichst geringen Aufwand an die technische Entwicklung und aktuelle Erfahrungen angepasst werden können.
Die ZKR hat die Arbeitsgruppe RIS mit Beschluss 2001-II-19 eingerichtet. Sie ist aus der Ad-hoc Arbeitsgruppe Inland ECDIS hervorgegangen. Die seinerzeit mit dem Beschluss der Gruppe übertragenen Aufgaben und vorgegebenen Arbeitsweisen bilden weiterhin den Leitfaden für deren Arbeiten.
Um den Einsatz der RIS zu fördern, veranstaltet die Arbeitsgruppe RIS der ZKR alle 3 Jahre einen RIS-Workshop. Der letzte Workshop fand im November 2017 statt.
Im Rahmen ihrer Frühjahrstagung 2012 hat die ZKR ihre Strategie zur Fortentwicklung der RIS verabschiedet. Diese hatte die ZKR bereits im Herbst 2011 im Rahmen eines Workshops und dann noch einmal bei einer Anhörung intensiv mit den internationalen Verbänden des Schifffahrtsgewerbes diskutiert um sicherzustellen, dass das Schifffahrtsgewerbe sich in die Strategie einbringen kann und die Strategie so weit wie möglich den Bedürfnissen des Schifffahrtsgewerbes entgegenkommt. Die Strategie wird mittelfristig die Implementierung der RIS am Rhein bestimmen. Sie markiert damit einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der RIS, die die ZKR zehn Jahre zuvor durch die Verabschiedung des Inland ECDIS Standards und den damit eingeleiteten Prozess der Standardisierung der RIS in Europa maßgeblich angestoßen hatte.
Die Strategie baut auf die bisherigen Arbeiten der ZKR und der EU zu den RIS sowie deren Implementierung durch die Mitgliedstaaten der ZKR auf. Sie nennt die Ziele der ZKR, die künftig durch die RIS unterstützt werden können und beschreibt geeignete Maßnahmen dazu. Diese insgesamt 26 Maßnahmen hat die Arbeitsgruppe hinsichtlich ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit bewertet und vier davon hat der Polizeiausschuss der ZKR zur prioritären Erledigung in sein aktuelles Arbeitsprogramm aufgenommen . Diese Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab,
Das Plenum der ZKR entscheidet auf Basis von Vorschlägen ihrer Ausschüsse und Arbeitsgruppen über Änderungen ihrer Rechtsverordnungen. Im Gegensatz dazu hat es im Hinblick auf die RIS in einem großen Umfang Entscheidungskompetenzen zur Änderung der einschlägigen Standards und Richtlinien oder bestimmter Teile davon auf ihre Gremien und die Expertengruppen übertragen. Damit möchte die ZKR erreichten, dass die Standards möglichst rasch und mit einem möglichst geringen Aufwand an die technische Entwicklung und aktuelle Erfahrungen angepasst werden können. Der Umfang der Übertragung von Entscheidungskompetenzen ergibt sich aus den jeweiligen Beschlüssen zur Annahme der Standards und Richtlinien. Die betreffenden Standards und Richtlinien, die für deren Fortentwicklung zuständigen Gremien, nämlich Polizeiausschuss (RP) mit der Arbeitsgruppe Polizeiverordnung (RP/G) und Arbeitsgruppe RIS (RIS/G) sowie Untersuchungsausschuss (RV) mit der Arbeitsgruppe Untersuchungsordnung (RV/G), die diesen Gremien übertragenen Entscheidungskompetenzen sowie die einschlägigen Beschlüsse sind in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.
Bei der Entwicklung der RIS sucht die ZKR eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Die von der ZKR durchgeführten Arbeiten und angenommen Standards bilden wichtige Grundlagen für die Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft. Die ZKR ihrerseits passt die von ihr angenommen Standards soweit wie möglich an die im Rahmen der Gemeinschaftsrichtlinie verabschiedeten Spezifikationen an.