Am 5. Juni 2025 trat die ZKR zu ihrer Frühjahrsplenartagung in Straßburg zusammen. Auf der Plenartagung wurden eine Reihe von Beschlüssen zur wirtschaftlichen Lage der Binnenschifffahrt,
zur Energiewende, zum Schifferdienstbuch und zum Sportpatent, zu Fragen im Zusammenhang mit der Wasserstraße Rhein und zur Zusammenarbeit mit EADINS angenommen.
Zum 01.12.2026 tritt eine neuerliche Ausweitung der elektronischen Meldepflicht in Kraft. Diese Ausweitung gilt für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 86 m, die über einen oder mehrere Laderäume zum Gütertransport verfügen. Sie betrifft auch Fahrzeuge, deren Antriebs- oder Hilfssysteme mit einer anderen Energiequelle als Gasöl oder LNG betrieben werden.
Der neue Bericht zur europäischen Binnenschifffahrt, abgefasst durch die Zentralkommission für Rheinschifffahrt (ZKR) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, wurde soeben veröffentlicht.