Mit der Mannheimer Erklärung haben die zuständigen Minister der ZKR-Mitgliedstaaten die ZKR im Jahr 2018 aufgefordert, die Fortentwicklung der Digitalisierung, Automatisierung und anderer moderner Technologien voranzutreiben und damit zur Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit der Binnenschifffahrt beizutragen.
Um die Umsetzung zu gewährleisten, hat die ZKR beschlossen, die Steuerung und Koordinierung der Arbeiten zur automatisierten Schifffahrt dem Kleinen Schifffahrtsausschuss (RN) zu übertragen. Der Kleine Schifffahrtsausschuss bearbeitet sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Automatisierung unter Einbeziehung der Sachverständigen der verschiedenen Bereiche (je nach behandeltem Thema: Technik, Nautik, Personal, rechtliche Fragen usw.). Der Kleine Schifffahrtsausschuss prüft die Anträge auf Genehmigung von Pilotprojekten.
Vorsitz: Herr Sim TURF, Stellv. Kommissar Belgiens
Sekretariat: Frau HIRTZ
Die Automatisierung lässt eine weitreichende Transformation der Binnenschifffahrt erwarten und wird fast alle Aspekte der Binnenschifffahrt betreffen. Daher verfolgt die ZKR einen ganzheitlichen Ansatz unter Berücksichtigung von rechtlichen, ethischen und sozialen Erwägungen.
In diesem Sinne hat die ZKR eine detaillierte Zukunftsvision entwickelt, die als Instrument zur Steuerung und Koordinierung der Arbeiten in den verschiedenen Ausschüssen im Zeitraum 2022 bis 2028 und darüber hinaus dienen soll.
Ziel ist es, eine Umsetzung der Automatisierung unter Beachtung von Sicherheits- und Nachhaltigkeitsaspekten zu gewährleisten.
Die ZKR hat auch eine Analyse ihres Regelungsrahmens und Diskussionen über Grundsatzfragen im Hinblick auf notwendige Änderungen eingeleitet.
Auf ihrer Plenartagung im Dezember 2018 nahm die ZKR die erste internationale Definition der Automatisierungsgrade in der Binnenschifffahrt an (Beschluss 2018-II-16 ). Diese Definition vermittelt eine klare Vorstellung von allen Automatisierungsgraden in der Binnenschifffahrt und ermöglicht so eine Beurteilung der Notwendigkeit der Ergreifung von Regelungsmaßnahmen auf Basis eines gemeinsamen Verständnisses. Nach zwei Jahren stellte die ZKR fest, dass die internationale Definition der Automatisierungsgrade in der Binnenschifffahrt von Pilotprojekten in der Binnenschifffahrt, nationalen Behörden und internationalen Institutionen wie der UNECE oder dem Internationalen Ständigen Verband für Schifffahrtskongresse (PIANC) häufig genutzt wird. Folglich beschloss die ZKR vor diesem Hintergrund auf ihrer Plenartagung im Herbst 2021, die Geltungsdauer der Definition der Automatisierungsgrade in der Binnenschifffahrt bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern (Beschluss 2020-II-20 ).
Aus den Erfahrungen mit verschiedenen Forschungs- und Pilotprojekten erkannte man außerdem die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Definition der Automatisierungsgrade in der Binnenschifffahrt, da es sich bei einigen Pilotprojekten schwierig gestaltet, sie einem einzigen Automatisierungsgrad zuzuordnen. Oft ist eher eine Kombination verschiedener Grade angebracht.
Im Vergleich zu der 2018 veröffentlichten internationalen Definition der Automatisierungsgrade in der Binnenschifffahrt handelt es sich bei den vorgenommenen Änderungen um eher geringfügige Anpassungen. Die Anzahl der Automationsgrade bleibt unverändert. Einige verwendete Begriffe werden präzisiert. Die Ausgabe 2022 beinhaltet auch Erläuterungen, die zusätzliche Informationen liefern sollen.
Zudem wird die Rolle des Schiffsführers besser berücksichtigt; er ist nun auch im Rahmen der Überwachung und Reaktion auf die Navigationsumgebung in Automatisierungsgrad 3 aufgeführt. Das Thema Fernsteuerung schließlich wurde aus der Definition der Automatisierungsgrade herausgenommen. Die Fernsteuerung ist an sich keine Automatisierung, es besteht aber ein wichtiger Zusammenhang mit den Automatisierungsgraden. So kann die Fernsteuerung möglicherweise nicht bei jedem Fahrzeugtyp sicher eingesetzt werden, wenn bei einem Ausfall der Verbindung zwischen Fahrzeug und Land nicht genügend Rückfallebene-Systeme vorhanden sind. Weitere Klarstellungen zur Fernsteuerung und ihrem Bezug zur Automatisierung erfolgen in der Erläuterung. Auch die der Definition ursprünglich hinzugefügten Beispiele sind nun in der Erläuterung enthalten.
Der Kleine Schifffahrtsausschuss hat für einige Begriffe der automatisierten Schifffahrt und der Fernsteuerung eine Terminologie in vier Sprachen genehmigt.
Diese Terminologie soll interessierten Kreisen nachstehend zur Verfügung gestellt werden, um das gegenseitige Verständnis zu erleichtern.
Viele nationale und internationale Forschungs- und Pilotprojekte zielen auf Innovationen durch die Entwicklung höher automatisierter Anwendungen für die Binnenschifffahrt ab. Die Gewinnung von Erfahrungen mit solchen Anwendungen ist für die Bewertung der technischen Möglichkeiten und der erwarteten Vorteile unerlässlich.
Der Kleine Schifffahrtsausschuss überwacht alle Projekte im Bereich der automatisierten Schifffahrt und führt ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis dieser Projekte.
Das Verzeichnis ist verfügbar unter automation.ccr-zkr.org.