Historischer Abriss

Einführung

Auf der Website der Zentralkommission finden sich zahlreiche Studien zu ihrer Geschichte (s. Dokumente zur Geschichte der ZKR).

Der folgende Text beschränkt sich auf die wichtigsten Etappen ihrer Entwicklung.

1804-1814

Bereits vor ihrer offiziellen Gründung im Jahr 1815 kam es zu zwei wesentlichen Entwicklungen, die die Tätigkeit der Zentralkommission direkt beeinflussten:

  • die Einrichtung einer internationalen Binnenschifffahrtsorganisation
  • die Garantie der Schifffahrtsfreiheit.

Der Abschluss eines Vertrags über das Rheinschifffahrts-Octroi vom 15. Oktober 1804 zwischen dem französischen Empire und dem Heiligen römischen Reich deutscher Nation zur Durchführung des Rescrit général de la députation de l’Empire vom 25. Februar 1803, mit dem die unterschiedlichen auf dem Rhein erhobenen Durchgangszölle zugunsten eines Rhein-Octroi abgeschafft wurden, führte in Mainz zur Einrichtung einer ersten internationalen Verwaltungsstelle, die mit der Zentralisierung der bei den Rheinschiffern erhobenen Abgaben führte. Diese sollten zur Verbesserung der Schiffbarkeit der Wasserstraßen sowie des Zustands der Leinpfade verwendet werden. Eine weitere Aufgabe dieser Organisation war die Beilegung von Streitigkeiten in Zusammenhang mit den Schifffahrtsabgaben.

Mit dem Ersten Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 wird der Grundsatz der Schifffahrtsfreiheit auf den großen internationalen Binnenwasserstraßen Europas eingeführt.

1815-1831

In der Anlage 16 B zur Wiener Schlussakte vom 24. März 1815 wird die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt eingerichtet, die sich aus Vertretern der Uferstaaten zusammensetzt und ihren Sitz in Mainz hat (faktisch übernimmt sie die Verwaltungsstrukturen, die im Rahmen des Octroi-Vertrags geschaffen wurden).

Der Text bekräftigt den Grundsatz der Schifffahrtsfreiheit auf dem Rhein und betraut die Zentralkommission mit der Vorbereitung eines spezifischen Übereinkommens zu deren Umsetzung. Die Arbeiten dauern 15 Jahre und finden ihren Abschluss in der Mainzer Akte vom 31. März 1831.

1831-1868

Die Zentralkommission übernimmt eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Arbeiten zur Regelung des Rheins, der schrittweisen Reduzierung von Abgaben, der Einführung von Vorschriften für die Schifffahrt sowie der Förderung der Schifffahrt auf dem Rhein.

Sie erfüllt jedoch ebenfalls die Aufgabe einer ständigen diplomatischen Konferenz, die einmal jährlich zusammentritt und ihren hohen Kommittenten Bestimmungen vorlegt, die von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen. (So wird z.B. 1838 ein Zusatzartikel über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein verabschiedet).

1860 wird der Sitz der Kommission nach Mannheim verlegt.

1868-1918

Die Mannheimer Akte vom 17. Oktober verankert einerseits den Grundsatz der Aufhebung von Schifffahrtsabgaben auf dem Rhein und eröffnet andererseits den ZKR-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Schifffahrt auf dem Rhein in gemeinsamer Übereinkunft zu regeln (vorbehaltlich des Rechts eines jeden Mitglieds, Einspruch einzulegen). Die Befugnisse der Zentralkommission nehmen zu und erstrecken sich auf alle die Rheinschifffahrt betreffenden Sphären. Detaillierte Vorschriften für die genaue Regelung der der Rheinschifffahrt werden ausgearbeitet und von den Mitgliedern in das einzelstaatliche Recht übernommen: im Bereich der Patente (Protokoll vom 4. Juni 1898), der Gefahrgutbeförderung (1868), der Polizeiverordnung (1869) usw. Diese Texte werden regelmäßig überarbeitet.

Im politischeren Bereich erfüllt die Zentralkommission bedingt durch das Ende der Mitgliedschaft Frankreichs nach dem Frankfurter Frieden (1871) vor allem die Rolle eines deutsch-niederländischen bilateralen Organs.

1919-1945

Durch den Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 wird die Zentralkommission grundlegend umstrukturiert und verlegt ihren Sitz nach Straßburg. Gleichzeitig mit dem Wiedereintritt Frankreichs kommen neue Mitglieder hinzu: Schweiz, Belgien, Vereinigtes Königreich und Italien. Die Zentralkommission beteiligt sich an den Kanalisierungsarbeiten am Oberrhein. Die Überarbeitung der Mannheimer Akte wird in Angriff genommen. Das Ergebnis ist ein modus vivendi, der es jedoch nicht bis zu einem von allen Parteien ratifizierten Staatsvertrag bringt. Noch vor dem zweiten Weltkrieg ziehen sich Deutschland und Italien 1936 offiziell von den Arbeiten zurück. De facto leisten die deutschen Behörden weiterhin Beiträge zur Überarbeitung der Polizeiverordnung und der Rheinschiffsuntersuchungsordnung.

Während des Krieges wird das Sekretariat erst nach Grenoble verlegt und stellt 1940 seine Tätigkeit ganz ein.

1945-1980

Am 20. November 1945 nimmt die Zentralkommission ihre Arbeiten wieder auf. Sie setzt sich aus Delegationen der folgenden Länder zusammen: USA, Belgien, Großbritannien, Frankreich, Niederlande und Schweiz.

Die deutsche Delegation nimmt ihren Platz erst 1950 wieder ein. Die Zentralkommission spielt bei der Wiederaufnahme der Aktivitäten im Rheinkorridor eine dynamische Rolle. Zahlreiche Ausschüsse werden eingesetzt. Ein Schifferpass wird eingeführt, sowie eine Rationierungskontrollkarte. Zahlreiche Sachverständige beteiligen sich an den Arbeiten der ZKR und das Sekretariat wird immer wichtiger.

Die Zentralkommission beschäftigt sich ebenfalls intensiv mit der Vereinfachung der Zollformalitäten. Sie wird bei den Militärbehörden vorstellig, um die Beseitigung von die Schifffahrt behindernden Militärbrücken zu erwirken. Die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen wird verstärkt, insbesondere mit der EGKS und später mit der EG-Kommission. Für die Arbeitsbedingungen und die Sozialversicherung der Rheinschiffer werden Sondervereinbarungen getroffen.

1980-2010

Die Zentralkommission tritt in eine von der europäischen Integration geprägte Zeit ein, in der es vor allem um die Lösung lang anstehender Probleme wie z.B. im Zollbereich geht. Nach und nach werden die verschiedenen Grundsätze und verordnungsrechtlichen Bestimmungen der Rheinschifffahrt in unterschiedlichen Verfahren neu aufgegriffen und auf die gesamte europäische Binnenschifffahrt ausgedehnt. Der Rhein ist integraler Bestandteil des europäischen Wasserstraßennetzes, und gleichzeitig dessen aktivster und am weitesten entwickelter Bereich. Die Zentralkommission arbeitet immer mehr an Themen, die nicht nur den Rhein, sondern die gesamte europäische Binnenschifffahrt betreffen. Die Zusammenarbeit mit der EU wird immer enger. 1993 verlässt das Vereinigte Königreich die ZKR, aber zahlreiche Beobachterstaaten kommen hinzu, insbesondere aus dem Donauraum.